
Nach Erhalt der vom Leasing-Nehmer einschränkungslos und rechtsverbindlich unterschriebenen Übernahmebestätigung, bezahlt die Leasing-Gesellschaft die auf ihren Namen ausgestellte Rechnung der Lieferfirma
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Wir mit einem Leasingnehmer ein Vertrag abgeschlossen, so muss der Leasinggeber das Gut für den Leasingnehmer erwerben. Dabei muss die Leasinggesellschaft das Gut bei einem Lieferanten bestellen. Erst nach einer korrekten Auslieferung der Ware bezahlt der Leasinggeber die Forderung gegenüber dem Lieferanten und erwirbt somit das Eigentumsrecht am...
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